Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist erheblich – aber sie ist auch komplex. Wir prüfen die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens, bereiten die notwendigen technischen Unterlagen vor und begleiten Sie durch den Förderablauf. So reduzieren wir das Risiko, dass Förderung durch falsche Reihenfolge oder fehlende Nachweise gefährdet wird.

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die BAFA Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und der Heizungsoptimierung. Die Grundförderquote liegt bei 15 %, mit einem vorliegenden individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt sie auf 20 % – und die förderfähige Kostenobergrenze erhöht sich gleichzeitig von 30.000 € auf 60.000 € je Wohneinheit.
Wir prüfen die Förderfähigkeit, erstellen die erforderlichen technischen Unterlagen und begleiten Sie durch die Antragstellung. Je nach Förderprogramm stellen Sie den Antrag selbst, über einen Finanzierungspartner oder wir übernehmen die Antragstellung mit entsprechender Vollmacht.

Die KfW fördert über das Programm 458 den Heizungstausch als Zuschuss – bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, abhängig von Ausgangssituation, Gebäudenutzung, Heizungsart und Einkommenssituation. Über das Programm 261 fördert sie Komplettsanierungen zum Effizienzhaus als zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss.
Beim Heizungstausch über KfW 458 unterstützen wir bei der technischen Vorbereitung, prüfen die Fördervoraussetzungen und erstellen die notwendigen technischen Unterlagen. Den eigentlichen Antrag stellen Eigentümer von Einfamilienhäusern im KfW-Portal selbst. Wir führen Sie durch den Ablauf.

Viele Förderprogramme schreiben eine begleitende Qualitätssicherung durch einen zugelassenen Energieberater vor.
Die energetische Fachplanung und Baubegleitung kann je nach Förderprogramm mit bis zu 50 Prozent bezuschusst werden. Die Abwicklung erfolgt abhängig von der Maßnahme über BAFA oder KfW.
Wir prüfen die förderrelevanten Unterlagen, begleiten die Umsetzung fachlich und dokumentieren die notwendigen Nachweise für den jeweiligen Förderfall.
Wählen Sie Ihr Vorhaben – der Rechner zeigt Ihnen eine erste Einschätzung der möglichen Förderhöhe auf Basis einer unverbindlichen Orientierungsrechnung. Alle Angaben ohne Gewähr. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie in der persönlichen Beratung.
Das Programm richtet sich an Familien mit Kindern, die ein sanierungsbedürftiges Bestandsgebäude erwerben und es anschließend auf einen definierten Effizienzhausstandard sanieren.
Die Sanierungskosten selbst werden nicht über KfW 308 gefördert, sondern können gesondert über passende Förderprogramme geprüft werden.
Die Fördervoraussetzungen sind komplex und müssen individuell geprüft werden. Wir empfehlen deshalb eine persönliche Beratung, bevor Kaufentscheidungen getroffen werden.
Schritt 03 – Ihr Ergebnis
Aufschlüsselung
Wir melden uns persönlich, in der Regel noch am selben Werktag.
Bei einigen Programmen ja – bei anderen ist die Einbindung eines eingetragenen Energieeffizienz-Experten Pflicht. Bei KfW 261 und den meisten BAFA-Programmen mit Baubegleitung geht es ohne uns formal nicht. Und selbst wo es formal möglich wäre: Falsch gestellte Anträge kosten oft mehr als die Beratungsgebühr.
Das variiert je nach Programm und Antragsvolumen. Erfahrungswert: BAFA-Anträge für Einzelmaßnahmen werden in der Regel innerhalb weniger Wochen beschieden, KfW-Anträge über die Hausbank können länger dauern. Wir halten Sie informiert.
Vor Vertragsabschluss oder Maßnahmenbeginn muss geprüft werden, welche Vorgaben für das jeweilige Förderprogramm gelten. Teilweise ist für die Antragstellung bereits ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit entsprechender Förderklausel erforderlich. Mit der Umsetzung darf jedoch erst begonnen werden, wenn die programmspezifischen Voraussetzungen erfüllt sind.
Wir begleiten Sie Schritt für Schritt durch den Förderprozess. Zuerst prüfen wir, ob Ihre geplante Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist und welche technischen Anforderungen erfüllt werden müssen. Danach werden Angebote, technische Unterlagen und die notwendigen Bestätigungen für den Förderantrag vorbereitet.
Wichtig: Der Antrag muss in der richtigen Reihenfolge gestellt werden. Je nach Förderprogramm ist vor der Antragstellung ein Vertrag mit dem Fachunternehmen erforderlich, der eine Förderklausel enthält. Ohne diese Klausel oder bei einem zu frühen Maßnahmenbeginn kann der Förderanspruch verloren gehen.
Nach der Antragstellung kann die Maßnahme entsprechend den Vorgaben des Förderprogramms umgesetzt werden. Nach Fertigstellung unterstützen wir bei den notwendigen Nachweisen für die Auszahlung der Förderung.
Das sollte nicht ohne vorherige Prüfung erfolgen. Ein zu früher Beginn der Arbeiten oder ein falsch abgeschlossener Vertrag kann dazu führen, dass die Förderung nicht mehr möglich ist. Deshalb prüfen wir vorab, welche Reihenfolge im konkreten Förderprogramm einzuhalten ist.
Der Antrag wird je nach Förderprogramm im zuständigen Förderportal gestellt. Wir übernehmen die fachliche Vorbereitung, prüfen die technischen Anforderungen und erstellen die notwendigen Bestätigungen und Nachweise. So wird der Antrag fachlich sauber vorbereitet.
In vielen Förderprogrammen muss vor der Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen vorliegen. Dieser Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Vereinfacht gesagt: Die Umsetzung wird an die Förderzusage gekoppelt.
Viele Förderprogramme haben technische Mindestanforderungen, Fristen und formale Vorgaben. Werden diese nicht eingehalten, kann die Förderung ganz oder teilweise entfallen. Eine vorherige Prüfung schützt vor Fehlern im Ablauf und vor falschen Erwartungen zur tatsächlichen Förderhöhe.
Nein. Die tatsächliche Förderhöhe hängt vom Gebäude, der geplanten Maßnahme, den technischen Anforderungen, den förderfähigen Kosten und den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Förderbedingungen ab. Eine Förderberechnung ist deshalb immer eine unverbindliche Einschätzung bis zur finalen Prüfung und Bewilligung.